Ab welchem Alter dürfen Kinder ein Feuerzeug kaufen?
Die Altersregeln für Tabakwaren
Dass Zigaretten und andere Tabakwaren nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden dürfen, ist allgemein bekannt. Bei nicht nur zum Rauchen nutzbaren Gegenständen, die als Zubehör zum Tabakkonsum benötigt werden, ist die Rechtslage weniger eindeutig. Dennoch geben die meisten Geschäfte Blättchen nicht an Kinder ab, da diese extrem selten zu anderen Zwecken als dem Drehen von Zigaretten verwendet werden. Bei Feuerzeugen sind hingegen weitere Nutzungsmöglichkeiten möglich.
Keine einheitliche Regelung
Die Beantwortung der Frage wirft noch keine Einheitlichkeit in den Ländern und viele Ungereimtheiten auf. Im folgenden Text habe ich versucht diese Frage zu beantworten.
Kein Gesetz
Auch hier sollte es eine einheitliche Gesetzesregelung geben, um Missbrauch und Einheitlichkeit zu gewährleisten.
Feuerzeuge werden nicht nur für Zigaretten verwendet
Feuerzeuge und Streichhölzer werden außer zum Rauchen für zahlreiche weitere Zwecke verwendet. Vor allem auf dem Land werden auch heute einige Wohnungen und Häuser noch mit Öfen beheizt. Wer auf dem Gasherd kocht, muss die Flamme mit einem speziellen Gasanzünder oder mit einem Feuerzeug beziehungsweise Streichhölzern anzünden. Auch der Gartengrill erfordert die entsprechenden Hilfsmittel zur Herstellung der Betriebsbereitschaft. Jugendliche nutzen Feuerzeuge am häufigsten zum Anzünden von Kerzen.
Das Jugendschutzgesetz verbietet Kindern und Jugendlichen weder die Betätigung eines Gasofens noch die Verwendung von Wachskerzen, sodass ein Verkaufsverbot für Feuerzeuge unsinnig wäre. Folgerichtig gelten in den meisten Bundesländern keine Einschränkungen hinsichtlich des Verkaufs der entsprechenden Artikel. Dessen ungeachtet können Geschäfte die Abgabe von Feuerzeugen und Streichhölzern freiwillig beschränken, sodass einzelne Supermärkte diese Produkte tatsächlich erst ab einem Mindestalter von vierzehn oder sechzehn Jahren verkaufen.
Diese Entscheidung trifft jedoch der jeweilige Ladeninhaber. Er schützt sich damit vor möglichen Regressansprüchen der Eltern oder anderer Geschädigter, wenn die Kinder mit legal, aber gegen den Wunsch der Erziehungsberechtigten an sie abgegebenen Feuerzeugen oder Streichhölzern einen Schaden anrichten. Der Gesetzgeber verbietet Händlern – außer in Bayern – die Abgabe der entsprechenden Mittel an Kinder jeden Alters nicht. Es besteht auch keine Pflicht, sich vor dem Verkauf zu erkundigen, ob das Kind oder der Jugendliche das Feuerzeug zum statthaften Anzünden von Kerzen oder zum verbotenen Rauchen verwenden will.
Ein vom Handel eigenverantwortlich auferlegtes Mindestalter von vierzehn Jahren für die Abgabe von Feuerzeugen erscheint als sinnvoll, da jüngere Kinder selbst Wachskerzen nicht ohne Aufsicht eines Erwachsenen nutzen sollten.
Die Sonderregel in Bayern
Im Bundesland Bayern gilt eine besondere Bestimmung auf Landesebene, wonach die Abgabe von Feuerzeugen und Streichhölzern an Kinder erst ab einem Alter von zwölf Jahren erlaubt ist. Älteren Kindern dürfen auch bayrische Geschäfte Zündmittel verkaufen.
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